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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 Allgemeine Kursteilnahmebedingungen

Berechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Surfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Surfkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 
 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Surfkursen bedarf der Schriftform.

Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich oder persönlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn werden 30% des jeweiligen Kurspreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärten Rücktritt sind weitere 50% der Kurskosten fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird.

Im Falle höherer Gewalt wie z.B. Starkwind, Blitzschlag oder bei Zerstörung des Materials wird ?dem Veranstalter? das Recht vorbehalten, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.

 
 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
 
 Sorgfaltspflicht
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Surfmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft des Surfmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.
 
 Haftung
Bei selbst- und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Surfmaterial mit Sorgfalt zu behandeln und zu führen. Für selbst verschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Surfmaterial haftet der Teilnehmer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.